Mir wurde von einer Augenärztin erzählt, dass man alle 5 Jahre ein neues
GA beantragen muß, das GA 62 EUR kostet und dass dann ohne Sehhilfe
gefahren werden dürfe.
Mein Sohn hat bisher nur 1 Auge betroffen, mit dem anderen Auge kommt er mit KL nicht zurecht (möchte es auch gar nicht), aber die
geforderten 70 % würde er auch mit KL nicht schaffen.
Nun meine Fragen, da es mit GA-Terminen bei allen Augenärzten total
übel aussah, habe ich "nur" für das GA irgendeinen Augenarzt gewählt....
Oh Schitt, die ältesten Geräte, die man sich überhaupt vorstellen kann und auch sonst....., ohne überhaupt ein Topographie-Gerät zu besitzen hat er mir erzählt, dass mein Sohn keinen Keratokonus habe, er habe sehr viele KK-Patienten und diese Krankheit sei überhaupt nicht selten
Na jedenfalls wußte ich wärend der Untersuchung, warum wir hier so schnell einen Termin bekommen hatten.
Für das GA wurde dann nicht 62 EUR, sondern 70 EUR verlangt.
Die Zeit wurde auf 3 Jahre (!) befristet und man kann eigentlich aus keinem Satz herauslesen, dass er ohne Sehhilfe Auto fahren darf. (Gewerbliche Personenbeförderung ist natürlich untersagt.)
Kosten diese GA nicht überall gleich?
(Das nächste GA, so teilte man mir mit, würde übrigens billiger werden (?))
Werden nicht überall die gleichen Untersuchungen gemacht?
Und wieso würde es der eine Arzt auf 5 Jahre ausstellen?
Gibt es hier keine "Normen"?
Ich hoffe es kann mir jemand helfen, ich fühle mich hier ziemlich über den Tisch gezogen, zumal auch noch die Krankenkassen-Karte von meinem Sohn verlangt wurde (wird hier doppelt abgerechnet?)
Viele Grüße
Jutta