Sabine s:
Du schriebst:
also ich hatte die woche ein gespräch mit einer mitarbeiterin der techniker krankenkasse.
wollte einfach nochmal nachfrage, wie's aussieht mit kostenübernahme einer brille.
ich bin auf die brille EXTREM angewiesen, da ich ohne diese einen visus von unter 10% habe.
Linsen darf ich nicht auf meine transplantierten hornhäute setzen, weil sie erstens ohnehin keinen besseren visus als mit brille bringen und 2. ich aufgrund der vielen narben ständig schmerzen hätte.
mit brille komme ich an guten tagen auf einen max. visus von 35-40%.
In Paragraph 12 Absatz 1 der Sehilfenverordnung steht folgendes;
Eine sehhilfe zur Verbesserung der Sehschärfe ist verordnungsfähig, bei versicherten die das 18. Lebensjahr vollendet haben wenn sie aufgrund ihrer Sehschwäche entsprechend der von der WHO empfohlenen Klassifikation auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung von mindestens Stufe 1 aufweisen. Diese liegt vor, wenn die Sehschärfe bei bestmöglicher Korrektur mit einer Brillen oder Kontaktlinsenversorgung auf dem besseren Auge <=0.3 beträgt oder das beidäugige Gesichtsfeld <=10 Grad bei zentraler Fixation ist. Eine Visuserhebung mit Kontaktlinsen ist nur dann erforderlich, falls der Versicherte Kontaktlinsen verträgt und eine Kontaktlinse hat oder haben möchte.
Auf deutsch: Wenn du keine Kontaktlinsen verträgst, dann braucht man deinen Visus auch nicht mit Kontaktlinsen prüfen.
Wenn du mit Brille unter Benutzung beider Augen einen Visus von <=0.3 hast, kann dir der Arzt eine Brille verordnen und die Kasse muss sie dann auch übernehmen.
Allerdings ist das dann nur eine einfachst Brille.
da ich speziell geschliffene gläser brauche die bei helligkeit dunkler werden, entspiegelt sind ect. pp.
Phototrophe Gläser , und / oder entspiegelte Gläser , und / oder polarisierende Gläser und / oder Brillengläser mit Brechungsindex >= 1,7 (Mineralisch) bzw. 1,67 (Kunststoff)
werden laut Richtlinie von der Kasse niemals übernommen. Allenfalls vielleicht Gläser mit Brechungsindex von >1,6 und <=1,67 (Kunststoff) bzw 1,7 (Mineralisch) bei Kurz/Weitsichtigkeit von >=10 Dioptrien.
Bei einem den Blendenschutz herabsetzenden Substanzverlust der Iris oder Albinismus sind laut Richtlinie aber Brillengläser mit Lichtschutz (Transmission <=75%) verordnungsfähig. Bei diversen Krankheiten sind dann noch Brillengläser mit speziellen Filterwirkungen (UV, oder 450nm,oder >500nm) verordnungsfähig. Aber die Details stehen in der Richtlinie und ich möchte sie jetzt nicht abtippen.
Ein einfacher Ersatz ist für die Kassenbrille nach meiner Ansicht diese Fielmann Versicherung. Die bezieht sich im Prinzip auf ähnliche Brillengläser wie sie von den Kassen ersetzt werden. Mit dem Unterschied, dass man bei der Fielmann Versicherung noch eine Fassung zum Nulltarif bekommt und man von Anfang an zwischen Kunststoff oder Mineral als Glasmaterial wählen kann (dafür werden einem aber auch bei hohen Dioptrien glaube ich keine Gläser mit höheren Brechungszahlen erstattet).