Risikobewertung
- Ein positives Ergebnis bestätigt zwar ein potenzielles Risiko für Keratokonus, was aber nicht bedeutet, dass die Erkrankung überhaupt jemals ausbricht.
- Ein negatives Ergebnis bestätigt zwar, dass genetisch wahrscheinlich kein Risiko vorliegt, was aber nicht bedeutet, dass die Erkrankung nicht dennoch ausbrechen kann.
Medizinischer Nutzen
- Es gibt zurzeit keine - gentechnische - Behandlungmöglichkeit. Normale augenärztliche Untersuchungen sind hier eher sinnvoll.
- Psychische Auswirkungen auf das alltägliche Leben sind bei einem positiven Ergebnis nicht auszuschließen.
- Wenn die Untersuchung bereits im Kindes- oder Jugendalter durchgeführt wird, verbleibt ein positives Ergebnis für den Rest des Lebens in den Akten.
- Es gibt in Deutschland kein "Recht auf Vergessen" bei Diagnosen, durchgeführten Psycho- und sonstigen Therapien oder überstandenen z.B. Krebserkrankungen, die längst aus-therapiert sind und für die aus medizinischer Sicht kein Rezidiv-Risiko mehr besteht.
- Wenn man später im Leben mal eine private Krankenversicherung, eine Krankenzusatzversicherung, eine Lebensversicherung oder ähnliches abschließen möchte oder eine Beamtenlaufbahn anstrebt, wird man wahrscheinlich eine Überraschung erleben.
- Auch wenn die Erkrankung nie ausgebrochen ist, wird doch der positive Gentest als dauerhaftes Risiko angesehen. Damit wird man entweder von den Versicherungen ausgeschlossen oder muss einen Risikozuschlag zahlen. Bei beruflicher Karriere kann damit die Beamtenlaufbahn (z.B. Polizei), die Ausbildung zum Piloten oder zum Busfahrer abgelehnt werden.
"Kein Recht auf Vergessen" - Es gibt verschiedene Lösungsansätze für die Problematik, dass es in Deutschland kein Recht auf vergessen gibt. Z.B. werden in der Psychotherapie gelegentlich bei jungen Betroffenen fiktive Patienten angelegt, während die eigentliche Abrechnung über eine "normale" Krankheit in einer anderen Abteilung / Praxis erfolgt, die keine solchen Konsequenzen nach sich zieht.
Was meint ihr? Gibt es weitere Gedanken?
VG